Warum die Richtlinie?
Jedes Jahr dasselbe Bild: Nach heftigen Regen und Schneefällen kommt es landauf landab zu tragischen Gebäudeeinstürzen – nicht selten besteht dabei akute Gefahr für Leib und Leben. Was viele Eigentümer, Bauherren und Betreibern von Gebäuden oft nicht wissen: Die Verantwortung für die Bauwerkssicherheit liegt bei ihnen. Die Verpflichtung zu einer regelmäßigen Kontrolle der Tragfähigkeit von Gebäuden betrifft dabei mehr Gebäude, als viele denken. Die VDI-Richtlinie 6200 macht klare Vorgaben, wie und in welchem Umfang regelmäßige Überprüfungen durchzuführen sind.
Die Gefahr im Baubestand ist allgegenwertig: Bauwerke altern und verwittern, Baumaterialien können ermüden und korrodieren. Es muss kein Jahrhundert-Schneesturm sein, der das Dach einer Mehrzweckarena, eines Bürogebäudes oder eines Labors zum Einsturz bringt.
Tragischer Auslöser
Das Dach der Eislaufhalle in Bad Reichenhall stürzte 2006 ein. 15 Menschen starben. Das Dach konnte den tonnenschweren Schneelasten nicht mehr standhalten. Ein Jahr später wurde die Halle abgerissen.
Warum auch stehendes Wasser ein Problem ist
Bei Flachdächern steht das Wasser oft großflächig vor den Dacheinläufen und fließt nicht ab. Der Flachdachaufbau nimmt erheblichen Schaden und eine Kettenreaktion kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Schon 7 cm stehendes Wasser im Dachaufbau bedeutet eine akute Gefahr für die Bauwerksicherheit. Weil sich tragische Ereignisse wie in Bad Reichenhall mit einer klar geregelten Kontrolle der Standsicherheit vermeiden lassen, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) schon 2010 eine Richtlinie erlassen. Sie macht klare Vorgaben für viele Flachdach-Bauten.
Stehendes Wasser + Schnee = Gefahr fürs Tragwerk
Eine Anstauhöhe von 7,5 cm Wasser entspricht der max. Schneelast. D.h. wenn im Dachaufbau, insbesondere bei Mineralfaserdämmung, 7,5 cm Wasser unbemerkt steht, sind die Lastreserven bereits aufgebraucht. Kommt dann noch Schnee hinzu, ist die Standsicherheit des Tragwerks gefährdet.
Welche Gebäudetypen von der Richtlinie betroffen sind
Die Richtlinie 6200 gilt als Grundlage für die regelmäßigen Bauwerkskontrollen und schreibt sehr konkret vor, wie eine solche Kontrolle durchzuführen ist.
Die VDI 6200 unterscheidet bei der Festlegung von Art und Umfang der erforderlichen Überprüfungen Bauwerke in drei Schadensfolgenklasse. Gebäude, in denen sich große Menschenmengen versammeln zählen zur höchsten Gefährdungsklasse. Zur Schadensfolgeklasse 2 zählen – unabhängig von der Nutzung – alle baulichen Gebäude und Gebäudeteile mit Stützweiten größer als 12 Meter und/oder mit großflächigen Überdachungen (siehe Infokasten). Somit fallen fast alle mittlere und größere Industrie- und Gewerbebauten, Produktionsstätten sowie auch viele Büro- und Gewerbegebäude in die Schadensfolgekategorie CC2. Für all diese Gebäude ist eine Begehung zum Zwecke der Überprüfung der Standsicherheit alle 2 bis 3 Jahre Pflicht, eine genaue Inspektion sollte mindestens alle 4 Jahre erfolgen.
Gebäudetypen der Schadensfolgeklasse 2 laut VDI 6200
- Hochhäuser
- Bürogebäude
- Industrie- und Gewerbebauten
- Produktionsstätten
- Bahnhofs- und Flughafengebäude
- Einkaufsmärkte
- Krankenhäuser
- Schulen
- u.v.m.
HUM-ID Scanner in Aktion: Durchnässte Wärmedämmung wird sofort erkannt.
Wie Sie hohe Kosten bei der verpflichtenden Kontrolle vermeiden können
Zerstörerische Maßnahmen zur Materialkontrolle sind planungs- und kostenintensiv. Und doch bleibt vielen Betreibern von Gebäuden, die Ihre Gebäude nicht mit intelligenten Prüfsystemen ausgestattet haben, keine andere Wahl.
Das zerstörungsfreie Dachkontrollsystem HUM-ID kann auch bei Sanierungen nachträglich eingesetzt werden. Die Sensoren werden mit der Wärmedämmung in das Dach integriert und erlauben jederzeit eine punktgenaue Überprüfung des Dachs. Die Methode gilt daher als besonders vorteilhaft in Zusammenhang mit der VDI Richtlinie 6200: Ein nachweislich trockener Zustand der Wärmedämmung bedeutet Entwarnung hinsichtlich der nicht sichtbaren Versehrtheit des Dachaufbaus.
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