Die Sensorkontrolle wird meist vom Dachdecker oder vom GU während der Gewährleistungszeit übernommen.
Es empfiehlt sich, dem Auftragnehmer des Wartungsvertrags das Lesegerät bei den ohnehin regelmäßig notwendigen Kontrollgängen mitzugeben. Die Kontrollen können optional auch eigenständig, z.B. durch das Facility Management durchgeführt werden.